Gebühren

Gebühren beim Heilpraktiker

Die Behandlungskosten werden in der Praxis in der Regel  bar bezahlt. Für Privat- und Zusatzversicherte erstellen wir eine Rechnung.

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen, Beihilfe  und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Fragen Sie hierzu vor der Behandlung Ihre Krankenkasse, welche Tarife betreffend Heilpraktikerbehandlung vereinbart worden sind.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Deutschland die Kosten der Heilpraktikerbehandlung leider nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschließen. Es gibt zahlreiche bewährte Versicherungen auf dem Markt. . Es lohnt sich immer verschieden Angebote einzuholen und sie zu vergleichen. Beachten Sie bitte dass einige Versicherungen eine Wartezeit vorgeben daher lohnt sich oft ein rascher Vertragsabschluss

Techniker Krankenkasse, teilweise Erstattung der Osteopathie !

Seite dem 01.01.2012 übernimmt die Techniker Krankenkassen bei bis zu 6 Osteopathischen Behandlungen pro Jahr 80% der Kosten.

Lesen Sie hier mehr dazu :

 

http://www.tk.de/tk/leistungen-a-z/o/osteopathie/405096

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